neige,
die
.
1.
›Restbestand einer Flüssigkeit im Faß‹; generell: ›Restbestand überhaupt‹; hier anschließbar: ›„Überrest, Rückstand, auch in Bezug auf das Vermögen eines Konkursschuldners“‹ (dazu: ); in Ütr. diskriminierend im Sinne von ›Abschaum, Bodensatz‹ (für
jüden, zigeuner
) gebraucht;
vgl.  1.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
auf der neige stehen
›nahezu leer sein‹ (von Fässern gesagt).
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die n. haben / herausziehen / verkaufen
;
eine n
. (Subj.)
vorhanden sein
;
aus der n. die fülle machen
;
die n. schwefel / wein, des weines / kalkes / gewandes / tuches, die n. zigeuner
;
die betrübte / faule / stinkende / verworfene n
.

Belegblock:

Blümcke, Hans. Gesandtsch. (
nrddt.
,
1603
/
05
):
daruber sich die Lubischen bey dem Baioren beschwerett, das sie die Negenn habenn mustenn, denn sie weren die grotestenn und rechtten gesandtten.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
26, 34
(
preuß.
,
1424
):
4 tonnen salpetir und eyne neyge, czwu tonnen swefil.
Luther, WA (
1527
):
ynn allen andern dingen macht er [Christus] aus der neyge die fulle, aus armut reichtumb.
Ebd. (
1528
/
9
):
und sie uns schmecket wie ein Neige vom Fasse, da wil das hertz was Newes haben, des vorigen ists muͤde und ubersat.
Ebd. (
1543
):
diese betruͤbte neige, garstrige hefen, verdorreter schaum, schimlichte grund suppe und moͤsichtiger pful vom Juͤdenthum solten mit jrer busse und gerechtigkeit der gantzen Welt reich [...] verdienen, da sich doch [...] nichts denn eine faule, stinckende, verworffen neige sind, vom Veterlichen gebluͤt.
kan man nicht anders dencken, denn das sie [...] gar in ein ander volck verendert sind, und nichts davon blieben, denn eine faule neige zugelauffenen, frembden buben oder Zigeunern.
Voc. inc. teut.
r ir
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Naige des weins.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1510
):
71 aimer pier, daran noch ein naig pei einem aimer vorhanden.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
343
(
Genf
1636
):
Daß Faß steht auff der neyge / das ist / es wird nicht viel mehr lauffen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1430
/
1625
):
der wer der herrschaft zue wandel schuldig sechs schiling zwen pfening und die naig herauß zue ziehen, die prauchen in gemainen nuz.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1487
):
im keller ain naig wein in ainem vaß.
Mollay, Ofner Stadtr.
81, 2
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
Es sol ein gast [...] dÿ naig seines gewantz [...] nicht mügen noch turren Verkaufen ainem gast.
Joachim, Marienb. Tresslerb. ;
Mollay, a. a. O.
434, 2
.
2.
›Ende‹ (von Bezugsgrößen gesagt, die der Zeit unterworfen sind); mit gen. explicativus z. B.
todes neige
›Tod‹;
vgl.  2.
Phraseme:
auf der neige gehen / stehen / sein
›ein Ende nehmen, auf ein Ende zulaufen‹ (von unterschiedlichen Bezugsgrößen gesagt).
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  6.

Belegblock:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
342
(
Genf
1636
):
neyge / f. Wenn ein ding sein Endschafft nemmen will.
Ebd.
343, 9
:
Der Mann gehet auff der (neyge) daß ist / es wird baldt mit jhm geschehen seyn.
Ebd.
343, 14
:
Das Hauß stehet auff der (neyge).
Ebd.
343, 17
:
Der Tag ist nun mehr auff der (neyge) daß ist / es will / Abendt werden.
Holtzmann, Gr. Wolfdietrich ;
Koppitz, Trojanerkr. .
3.
s.  3.