endschaft,
die
;-Ø/–
.›Ausgang, Abschluss, Beendigung‹; ›Ausführung, Bestimmung‹; selten räumlich: ›Grenze‹; überwiegend als Teil von Funktionsverbgefügen in der Bedeutung: ›enden, aufhören‹; ›etw. beenden, beschließen‹;
Phraseme:
dem leben seine endschaft geben
›sterben‹.Syntagmen:
jm. e
. ›Bestimmung‹ geben, der reise e. geben, e. mit dem gesez machen
›die Geltung e. S. aufheben‹, gute e. (e. S.) hoffen, etw
. (Subj., z. B. der almendkreis / vertrag, die gewonheit / handlung, das regiment, das mosische wesen
) e. erreichen / haben / nemen
›(zu gelten) aufhören‹, e. S
. (z. B. dem krieg, der beschwerde
) e. geben / machen
; jn. ane e. loben, den krieg zu e. bringen, rat zu e
. ›für die Ausführung e. S.‹ bedürfen
; die e. der sache
›der Ausgang der Angelegenheit‹; die billige / gute e
.Belegblock:
Denn die zeit ist nu furhanden, da Mose regiment mit aller seiner Herrligkeit auffhoͤren und sein endschafft haben mus.
Der Keiser war nu froͤlich und hoffet der sachen gut endschafft.
Lieben Bruͦder und leut, schicket euch, hoͤret jhn, nempt jhn an. Denn er sol ein endschafft mit Mose und dem Gesetz machen.
Durch dich ist allen Opffern in gemein, | Jhr billich endschafft geben.
Vns mu͂d, zung, sin, gemut, vñ krafft, | Dich loben sollen on endschafft.
der fuͦhrmann [...] seiner angefangenen rayß ain endtschafft gab.
das der vertrag sein entschafft erraycht und erloschen.
Den langen krieg mit mancher schlacht | Haben endlich zu endschafft bracht | Herr Publius Cornelius | Und mit im Marcus Curius.
Alls ouch zuͦ tagen allenthalb bschach / doch unerfolgter endschafftt
(›ohne, dass etwas dabei herauskam‹).
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
74, 14
; v. d. Broek, Suevus. Spieg.
215r, 17
; Reichmann, Dietrich. Schrr.
199, 19
;