nachtherberge,
die
.
›Nachtlager, nächtliche Unterkunft‹; in den Belegen teils unter Gesichtspunkten wie ,Fremdenkontrolle‘ oder Zwischenaufenthalt‘ (auf dem Weg zum jenseitigen Leben) erwähnt; bei
Luther
auch ütr.: ›als Herberge pragmatisierte
welt
‹;
zu
1
 1,  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  12, ,  1,  3,  2, .

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
Darumb stellet euch auch als Frembdlinge und Geste in diesem Frembden Lande und Gasthofe, daraus jr nicht mehr nemet denn Essen, Trincken, Kleider, Schuch, und was jr beduͤrfft zu dieser Nachtherberge, Und dencket: damit nur fort und davon in ewer Vaterland, da jr Buͤrger seid.
Ebd. (
1544
):
Also thun die Christen auch, das leben hie haltens fuͤr ein nachtherberg.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
So wil ich [Perseus] gleich haben mein rw, | Bey könig Atlas lenden zu, | Dem grossen gewaltigen man | Und bey im mein nacht-herbrich han.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Ein jeder petelvogt solle einen eid [...] schweren, alle tag obens und morgens die arme leut, so ihr nacht herberg in alhiesigem spital begeren zue haben, aus und einzuefiehren.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1578
):
mit den nachtherbergen soll man die armen lenger nit dann über eine nacht behalten.