nachschieben,
V., unr. abl.
›jm. Hilfe militärischer und politischer Art leisten‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  3.

Belegblock:

Chron. Nürnb. Anm. 2 (
nobd.
,
1450
):
Die Schuld des Mißlingens mißt er dem Abziehen der Reserven bei, die
nicht nach geschoben hant.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1403
):
Dieselben zwenundsibentzik mann habend uns [...] gebeten, das wir in dartzuͤ raten helfen und nachschieben.