nachleben,
V.
›einer religiösen Lehre, einem rechts- und sozialverbindlich festgelegten und anerkannten Wertesystem, einem Beschluß o.ä. folgen, sein Handeln entsprechend ausrichten‹;
vgl.  3 (ütr.), (V.) 23.
Bedeutungsverwandte:
 20, ; vgl.  4,  2.
Syntagmen:
der mereren hand, js. tun, dem glauben, einem bescheid / inhalt, dem fleisch, einer lere / ordnung, der christenheit
(z. B.
gehorsamlich / unverbrüchlich
)
n
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Das uns Got hat auch zu dieser predigt lassen komen remissionis peccatorum, pacis et regni coelestis, et det gratiam, ut uns so halten, das wir dem Glauben wirdiglich nachleben.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Christus wil das habn, | Dann er hats auch gthan, | Vnd vns ein beyspiel geben, | Seim thun vnd seiner leher nachzuleben.
Bachmann u. a., Volksb. (
alem.
,
15. Jh.
):
daz du dich wellest recht douffen lassen und in allen dingen der cristenheit nach leben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1561
):
sie [die gaistlichen] haben alle ainmuetigelich die rain lehr der augspurgischen confession angenomen und sich derselbigen nachzeleben underwürfig gemacht.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1606
):
diesem allen nah sollen sich die underthanen [...] gemäss verhalten und allem inhalt in einem und anderm nachgeleben und vollziehen.
Bischoff u. a., a. a. O. ; ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
77, 28
;