mansperson,
die
;–/-en
.2.
›Mann, erwachsene Person männlichen Geschlechts (im Unterschied zu weibsperson
)‹; Gegensätze:
.Belegblock:
solcher aydt [zum vormessen] sol durch mundige mannespersonen gescheen.
Welche personen ein testament darin sy erben setzen / machen woͤllen / Jst es ein manßperson / so sol er zuͦm minsten achtzehen jar alt sin.
So solt du erwürgen darinnen | Alles, was ist von manns-personen.
so enmag das amt
[des
priesters]
nieman tuͦn denne mannes personen. Als auch under den haußarmen, [...], vil manspersonen verhanden, so gern arbaiten, hat ain ersamer rath verordnung gethon, daß soliche personen vor andern zu gemainer stattgebeu gefurdert werden sollen.
daß [...] auch gewachsene / theils haußhaͤbige Mannspersonen sich solche [Music] zu lernen befleissigen.