1
man|brief,
der
.
›Urkunde über die eheliche Geburt / Herkunft / Abstammung e. P.‹;
vgl.
1
(
der
2,  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
hab in beiden einen manbreif laissen machen, das sei hie in Coln ehelich geboren sint.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1510
):
Frag allwegen nach der urkund eelicher gepurt und mannbrief, sonderlich wo ainer nit alhie geporn ist.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. 1, 108, Abs.
5
(
hess.
,
1544
):
Nachdem aber der brauch, solche mannbrieff zu geben, nit allenthalben gleich ist.