malefizperson,
die
;–/-en
.›Straftäter, Person, die ein hochgerichtlich zu behandelndes Verbrechen begangen hat‹;
Belegblock:
gegen den malefizpersonen, so mitterer verprechungen als unversehene todschläg und grosse diebstall und dergleichen begangen haben und deswegen den tod oder der galleenstraff verworcht.
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Vgl. ferner s. v. .