delinquent,
der
;
-en/-en
.
›Straftäter‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1585
):
Da aber die verbrechere oder delinquenten dessen bedankens haben und sich zuo güetlichem abtrag nit einzuͦstellen [...] in sollichen fahl sollen ihre gnaden den oder die selbigen [...] mit recht strafen lassen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1554
):
Der delinquent soll ... anstatt von 12 von 30 mann begleitet werden, welche scharf beladen haben sollen.
Geier, a. a. O. ;
Öst. Wb.
4, 1445
.
Vgl. ferner s. v.  12, .