haushalten,
V., unr. abl.,
häufig als subst. Infinitiv; fließender Übergang zwischen dem Verb und der Wortgruppe
haus halten
.
›den Haushalt führen, wirtschaften‹; gelegentlich wohl auch allgemeiner: ›leben‹;
zu  6.
Gehäuft seit Mitte 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  6, .
Syntagmen:
miteinander h.
;
liederlich / schandlich / übel / weidlich h.
;
kosten / regiment des h
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1563
):
wer zu L. binnent furstad hait und da stelich wont und hausheldet und des abents die klocke zu dem jairgedinge hort leiden.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
19, 26
(
omd.
,
1487
):
Es sindt etliche werck. Jn hau̇shalden dÿe auch allein forderlich weÿbern zcuthu̇n zcÿmen.
Ebd.
78, 30
:
Etliche geboth betreffen regÿmēt des hau̇shaldens. zcucht vnd ere.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
167v, 39
(
Leipzig
1588
):
nach dem er [Koͤnig Lotharius] sein Gemahl Diethburg verstossen / vnd mit einem losen Schlepsack Hausgehalten.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
143, 15
(
Nürnb.
1548
):
Nimbst du ein weyb / die deines sinnes ist / vnd sich / wie ein from̄ bider weyb soll mit haußhalten / vnd anderm / recht vnd geschicklich helt.
Roloff, Brant. Tsp.
230
(
Straßb.
1554
):
Das ist ein seltzman teütsch warlich | Wa Fürsichtigkeit siecht hinder sich | Da würt gar ubel haußgehalten.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1628
):
daß vil irer landlüten söllicher gestalt [...] liederlich hußhaltend, daß sy nit nur sich selbsten, sonderen ouch ihre wyb und kind uf die gassen richtend.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
der berüemptest kriechisch redner Demosthenes und Diogenes cynicus, der nur in einem fas haus hielt.
Stambaugh, Friederich. Saufft.
27, 4
;
v. d. Lee, a. a. O.
36, 37
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
840, 9
;
Ukena, Luz. Sp.
2680
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
19, 3
;
Vgl. ferner s. v.  1.