haushaben,
V.;
häufig als substantivierter Infinitiv.
›haushalten, wirtschaften, einen Haushalt / eine Hauswirtschaft führen‹;
zu  6.
Wobd. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  6, .

Belegblock:

Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
so wir in der statt dienst [...] uns so wol huß hendt.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
so sich zuͦ ziten begäb, das einer ubel hus hab.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
nachdem soliche eerliche besincknus erloschen ist [...] von groses costes wegen, auch übels haushaben wegen der nachkomenden fürsten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
die andern, so dahaim pliben, muesten den kriegern dieweil ir felt pauen und haushaben versehen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
):
das man den kindern jarlich [...] etwaß gebe, fürnemblichen wan [...] sie in ein volles inventari und haußhaben einsizen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
ist [...] fir billich erkent, daß ain jeder nach gewohnhait seines haußhabens 2, 3 oder 4 kie [...] an den freiperg keren und halten mag.
Schib, H. Stockar
134, 20
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
548, 13
;
Müller, a. a. O. ;