haspeln,
V.
1.
›Garn o. ä. auf- oder abwickeln‹; auch ütr.;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Fastnachtsp. (wohl
Straßb.
o. J.):
Gott gäb, wie mans hasple oder wind!
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
wer wird mir nun meine Spindlen hasplen?
Schmitt, Ordo rerum
639, 3
;
2.
›sich hastig und ungeordnet bewegen‹; auch: ›hastig sprechen‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Die [Magd] nit gern stille sitzt noch ruht, | Geneigt zu haspeln vnd zu geigen, | Vnd nimmermehr ein Wort verschweigen.
Heidegger. Mythoscopia
39, 18
(
Zürich
1698
):
Etliche prangen mit undermischten (wie sie meynen) hochgelehrten Zwischenreden / wie Arminius, und deß Happels haspleten.
3.
›Geschlechtsverkehr haben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6,  2, ,  2.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
wann ain junger gesell sich verheiraten will und umb eine würbt, so muess zuvor er irer freundtschaft bürgen setzen, das er ain hertbarer gesell seie [...], das ist sovil, das er wol hasplen künde uf der betziehen.