gleichfals,
vereinzelt
gleichsfals,
Adv.
dient dazu, eine Handlung als ähnlich mit einer oder mehreren anderen, innerhalb einer Reihe stehenden Handlungen zu charakterisieren: ›in gleicher, ähnlicher Weise, gleichfalls, ebenso; ferner, auch‹;
vgl.
1
(Adj.) 15.
Syntagmen:
g. etw. kaufen / tun / verdingen, um geld werben, den streit verlieren, in js. strafe sein, g. macht haben, zu [...], jn. g. vom almosen schaffen
(›ausschließen‹),
jn. g
. [wohin]
füren, sich g. an jm. ärgern, jm. g. ausrichtigung tun
.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
23, 34
(
Breslau
1624
):
Kauffe gleichfals auch melonen / | Vnd vergiß des Zuckers nicht.
Chron. Augsb. /6, Anm. 2 (
schwäb.
, zu
1563
):
Gleichfalls sollen sie alle junge, gesunde von mann⸗ und weibspersonen, [...], vom allmußen schaffen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
143, 12
(
mslow. inseldt.
,
1612
):
Barbel Mihal śol gleichsfalß macht haben von Obern wagenlaiśt dz land aufZue heben.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. ;
Thür. Chron.
16r, 27
;
Mathesius, Passionale ;
Vgl. ferner s. v.  8,  15, .