gleichfals,
vereinzelt
gleichsfals,
Adv.
dient dazu, eine Handlung als ähnlich mit einer oder mehreren anderen, innerhalb einer Reihe stehenden Handlungen zu charakterisieren: ›in gleicher, ähnlicher Weise, gleichfalls, ebenso; ferner, auch‹;
Syntagmen:
g. etw. kaufen / tun / verdingen, um geld werben, den streit verlieren, in js. strafe sein, g. macht haben, zu [...], jn. g. vom almosen schaffen
(›ausschließen‹), jn. g
. [wohin] füren, sich g. an jm. ärgern, jm. g. ausrichtigung tun
.Belegblock:
Kauffe gleichfals auch melonen / | Vnd vergiß des Zuckers nicht.
Gleichfalls sollen sie alle junge, gesunde von mann⸗ und weibspersonen, [...], vom allmußen schaffen.
Barbel Mihal śol gleichsfalß macht haben von Obern wagenlaiśt dz land aufZue heben.
Thür. Chron.
16r, 27
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