ausrichtigung,
die
.
›rechtliche Entscheidung; Erledigung von etw.‹;
vgl.  1215.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5,  5, (
das
7,  7.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
ca. 1569
):
ob aber der klager ausser lands gesessen wäre, so soll ime gleichsfals iner drei tagen außrichtigung gethon werden.