excommunicieren,
V.;
aus
mlat.
excommunicare
›aus der christlichen Gemeinschaft ausstoßen‹
(
Niermeyer
2002, 1, 511
).
›jn. aus der Gemeinschaft der Christen ausschließen‹; auch: ›jn. mit dem Kirchenbann belegen‹.
Seit dem mittleren Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
 2, ,  1, .
Wortbildungen
excommunication
›Ausschluss aus der christlichen Gemeinschaft‹ (dazu bdv.:
2
 12).

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Nun muß mann [...] dyß und das thun; werß nit thut, den verbannet mann, excommunicirt yn mit bullen, brieffen unnd sigel.
Ders., WA Tr. (
um 1540
):
Zur Zeit Johannis Hussen sind auf ein Mal drei Päpste gewest [...] und ein jglicher hat den andern mit seinen Unterthanen und Verwandten excommuniciret und in Bann gethan.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
rhfrk.
1523
):
excommuniciern, aggraviern, anathematiziern und der gleichen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
ein monitorium mit einer angehangen excommunicacion und verwarnung und darnach ein beschwerung desselben bans.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
151v, 25
(
Leipzig
1588
):
Also kan GOTT alle / die sein Wort verachten / vnd seiner Ordnung widerstreben / degradirn / excommunicirn / ausmustern / vnd aus dem wege reumen.