erschinden,
V.; unr. abl.
›etw. unrechtmäßig, auf unmoralische Weise (z. B. durch Wucher) an sich bringen, etw. zusammenraffen‹;
vgl.  5.
Mittleres und späteres Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
,  1, .
Gegensätze:
 1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den gewin / reichtum, viel geld
)
e., etw. ab der deutschen nation, den armen / untertanen, aus dem volk, bei den bauern, vom gemeinen man e., etw
. [wie] (z. B. ˹
übrig / zuviel
˺ ›in übermäßiger Weise‹,
alle tage, mit gericht / schalkheit, gerechtem verkaufen, lügen, von messen
)
e
.;
das erschundene geld
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Damit wir verdienen, das uns Gott auch des nicht lesst geniessen, das wir uberig und zu viel erkratzen, erschinden und erzwacken.
on, was sie wider Gott mit suͤnden und wucher erschinden.
Ebd. (
1545
):
das solches unbillichs, erschundenes gelt alles das aufffrist, was sie haben.
Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Waß ich min zit und all min dag | Erschinden und erkratzen mag.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Sieben gülden die hett er bar, | [...] | Und noch dritthalb gülden darbey, | So er mit schalckheit mancherley, | [...] | Arglistigen lügen und dücken | Bey den bawren erschunden hett.