ehescheidung,
ehescheid,
die
.
›Trennung des einen Ehepartners vom anderen, kirchenrechtlich (und zivilrechtlich) vollzogene Auflösung einer Ehe‹; wohl auch: ›Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann‹;
zu (
die
2.
Syntagmen:
die e. begeren, mit urteil erkennen
;
die e
. (Subj.)
alle orte erfüllen
;
von der e. leren, jn. um die e. bitten
;
die geistliche e
.
Wortbildungen:
ehescheidig
.

Belegblock:

Luther, WA (
1542
/
3
):
Aber das ist uber aus grosse, grobe unvernunfft, das er [Mahmet] von der Ehescheidung leret.
Franck, Klagbr.
228, 10
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
dieweil huͦrerey / eebruch / eescheidung / alle ort des lands erfuͤllen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eescheydung (die) Ein scheydung weybs vñ manns vm͂ etwas vneerlichs / Verschupfung deß weybs vm͂ schand willen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 389, 23
(
schwäb.
,
1578
):
Wann das belaidigte ehegemächt die eheschaidung begeren wolte, solle [...].
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ehescheid / Verstossung / separatio [...]. Ehescheidig / von wegen gehes zorns der eheleut.