ehescheidung,
ehescheid,
die
.›Trennung des einen Ehepartners vom anderen, kirchenrechtlich (und zivilrechtlich) vollzogene Auflösung einer Ehe‹; wohl auch: ›Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann‹;
Syntagmen:
die e. begeren, mit urteil erkennen
; die e
. (Subj.) alle orte erfüllen
; von der e. leren, jn. um die e. bitten
; die geistliche e
.Wortbildungen:
ehescheidig
Belegblock:
Aber das ist uber aus grosse, grobe unvernunfft, das er [Mahmet] von der Ehescheidung leret.
dieweil huͦrerey / eebruch / eescheidung / alle ort des lands erfuͤllen.
Eescheydung (die) Ein scheydung weybs vñ manns vm͂ etwas vneerlichs / Verschupfung deß weybs vm͂ schand willen.
Wann das belaidigte ehegemächt die eheschaidung begeren wolte, solle [...].