ehebrechung,
die
;-Ø/–
.›Zuwiderhandlung gegen das vor Gott geleistete eheliche Treueversprechen, in der Regel in Form außerehelicher sexueller Handlungen (theologisch als Kardinalsünde verstanden und juristisch als Verbrechen geahndet)‹;
zu .
Syntagmen:
die e
. (Subj.) verborgen sein, von dem herzen gehen
; ein weib an der e. begreifen, augen vol e. haben
.Belegblock:
Von der ebrechunge vorlegin den husvrowin und von der ungehortin muncze.
von dem hertzen gen pos gedancken manslacht / eebrechung / vnkeusch / dieberey.
Wann die schreiber vnd die phariseer zuͦfuͦrten ein weip begriffen in der eebrechung
[Var. 1478
eebruch2
–1518: ;
EhebruchLuther
1545, Joh. 8, 4: ].
sy habent augen vol ebrechung
[
EhebruchLuther
1545, 2. Petr. 2, 14: ]
vnd vnaufhoͤrnder missetat. Gerhardt, a. a. O.
59, 12
;