befleckung,
die
.
1.
›Verunreinigung, Beschmutzung (z. B. durch Ejakulation des Samens)‹; als Metonymie: ›Verunreinigung, Schmutzfleck‹;
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Mayer, Folz. Meisterl.  (
nobd.
,
um 1480
):
Der ein karfunckel reiche | Hat schaczper und lobleiche | On all befleckung clar und reyn.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
63, 5
(
omd.
,
1487
):
Szo einer in sollichem vnzcuchtigen greiffen […] mit seinem ehlichen weibe. lust gedechte zcu haben. […] also das da durch (
.
mit laube
.
) befleckung an ÿr einem adder ÿn beÿden ausserhalben ende vnd stete darzcu geordent geschee. Jst all wege ein swere thottsunde.
Alberus
Ll ijr
.
2.
›Beschmutzung, Sünde; Entehrung, Entheiligung‹;
Bedeutungsverwandte:
, ,  3, .
Syntagmen:
˹
b. des geistes, des gemüts / fleisches
(Gen.obj.)˺;
b. der sünde
(gen. subj.);
jn. vor b. behüten, sich mit b. verunreinigen, sich von b. reinigen, leib ane b. bleiben
;
ane alle b
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.  (
Köln
1583
):
Den tag wir bringen solln zu end, | Ohn luͤgn bewarn auch vnsre hend, | Vnd augen rein, auff das der leib, | Ohn aller schule befleckung bleib.
Luther. Hl. Schrifft. 
2. Kor. 7, 1
(
Wittenb.
1545
):
lasset vns von aller befleckung des fleischs vnd des geistes vns reinigen.
Mayer, Folz. Meisterl.  (
nobd.
,
um 1480
):
er [Got] hatt on alle wefleckung on sich genumen ein totlichen leib und kumen ist von der reinen juckfraw on alle wefleckung.
Ruh, Bonaventura
360, 13
(
orhein.
,
um 1480
):
wie du […] wirdeclichen vor got wandlest, on alle befleckung in gerechtikeit.
Ebd.
357, 1
;
Kehrein, a. a. O. ;
Mayer, a. a. O. ;
Voc. Teut.-Lat.
c viijr
;
cc vijr
;
3.
›Ansteckung mit einer Krankheit‹; dazu metonymisch: ›ansteckende Krankheit‹;

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
Damit nun der befleckung der gesunden dest stattlicher fürkomen werde, so soll ain jeder hausvatter allen seinen hausgenossen […] ernstlich ansagen […], daß die zu den krancken personen nit in ire heuser gehen.
Diefenbach c (
Augsb.
1512
):
be-[…]-fleckunge, […] suchtunge. […] ein kranckheit die eyner von andern erbt als blateren.
Schmitt, Ordo rerum 
280, 10
;
362, 2
.