ehebrief,
der
;
–/-e
;
auch
.
›Ehevertrag, vor der Ehe geschlossener Vertrag zur Klärung der Besitzverhältnisse der Ehepartner und ihrer Nachkommen‹;
zu (
die
2,  1.
Vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2, .

Belegblock:

Luther, WA (
1545
):
Da hat er feil Botterbrieve, Eyerbrieve, [...] Ablasbrieve, Messebrieve, Ehebrieve, Und alles, was er schendlich gebunden hat.
Boner, Urk. Zofingen
286, 5
(
halem.
,
1416
):
dar vmb ich denn ebrief han, so von mir lechen ist.
Merz, Urk. Wildegg
66, 7
(
halem.
,
1478
):
Casper Efinger und seine Gemahlin [...] wollen nun aber diesen iren ebrieue mit innhalt aller siner puncten vnd articlen ir beider elichen berednis widerruͤffen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
woͤlt man eebrieff darumb vffrichten / die sollen dermaß mit schrifft vnd sigeln gestelt werde͂.