busfertig,
Adj.
›Reue empfindend, zur Buße bereit‹;
zu
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
,  2,  2, ; vgl. ,  2.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
8, 13
(
Köln
1653
):
dan das rechte bußfertige vnd geduͤltige Weynen befindet sich in der Catholischen Kirchen vnd nirgent anderst.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Leidig rewig bußfertig vmbkerig bußwirckig.
Froning, Alsf. Passionssp.
59
(
ohess.
,
1501ff.
):
nu woln mer begynnen | disßes spieles und heben an | von dem teufer sancte Johan.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
6, 32
(
Frankf./M.
1563
):
nach dem die Erkaͤnntniß der Suͤnden die erste staffel ist / zů einem bůßfaͤrtigen leben.
Reu, Süddt. Kat.
1, 719, 13
(
Leipzig
1595
):
Hat sich aber ein solcher Bußfertiger glaubiger Sünder solcher Absolution zu trösten?
Göpfert, Wb. Katechismus
53
;
Dietz, Wb. Luther ;
Bad. Wb.
1, 383
;