beschliessung,
die
;
-Ø/–
.
1.
s.  1.
2.
s.  5.
3.
›Schließung, Sicherung von etw. (z. B. einer Festung); Abschluß von etw. (räumlich Gedachtem, z. B. einem Organ)‹; ütr.: ›Schließung einer Gemeinschaft (z. B. der städtischen Herrenstube)‹; Metonymie: ›Abschlußvorrichtung, Schloß‹;
vgl.  34.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15. Jh.
):
zu der zeitt ist die vestenn mit allen ambtlewtenn, [...], turen und turner in aller besetzung und beschliessung beliben.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
also sichernt die pfaffen die túren mit beschliessungen vnd mit schlossen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
dann der herren burger geselschafft nach anfang der zünften in zwelf jar frei, offen, unversperrt gewesen ist, und derhalben ire namen erst hernach in beschließung irer stuben gemeret worden send.
Strauss, A. v. Villanova dt.
149v, 11
(
obd.
, Hs.
1421
):
behuttet sie vor gesuͤchte vnd besliezung der lebern.
4.
›Beschlußfassung; (metonymisch:) Beschluß, Festlegung, Regelung von etw. (als Ergebnis der Beschlußfassung); Einrichtung, Schaffung von etw.‹;
Bedeutungsverwandte:
(
die
2,  1.
Syntagmen:
eine b. tun
;
b. der ratsherren, des rates
(gen. subj.),
b. des friedes / kaufes, der ehe / heirat / harmonie
;
endliche / rechte / volmächtige b
.

Belegblock:

Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
34, 40
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
sigel der allerhöchsten majestat; besließung des himels armonie.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
131, 14, 59
(
schles.
,
n. 1352
):
von worte czu worte in allen irn leuten, synnen, punctyn vnd beslisungyn.
Edlib. Chron. (
ohalem.
,
um 1500
):
sin erber botschanft schicken sölt mit vollem gewalt der berednusse vnd besliessung als sy hie nach geschriben stat.
Leidinger, V. Arnpeck ;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 248
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 552
.
5.
›Beendigung, Abschluß von etw.; Disputiersatz zum Schluß eines Prozesses, abschließende Rechnung; Schluß, abschließender und zusammenfassender Inhalt; Schlußfolgerung‹;
vgl.  89.
Syntagmen:
die b. machen / verhören
;
jm. etw. zu einer b. sagen
;
b. des amptes, der partei
(jeweils gen. subj.),
b. des capitels, der oraz / rede, der worte
(jeweils gen. obj.);
kurze / volkommene b
.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
23, 8
(
Breslau
1624
):
welchen inhalts ich meiner Oden eine / zue beschliessung dieses Capitles / setzen wil.
Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
wann der [abganck] in der rechnung und besliessung ditz ampts nicht abgeczogen ist.
Gille u. a., M. Beheim
18, 46
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
davon die pesliessung pleibt also, | das [...].
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
403, 20
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
so hat man dise sicherheit von besliezung, die bewisen sint übermitz die unbewiselichen ellichen beginne.
Edlib. Chron. (
ohalem.
,
um 1500
):
daruff habend wir nun eigenlichen verhört, beder bartyen anklag antwort red vnd wider red, nach red vnd besliesung.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Doch můs ich dir noch ein wunder grosse sehung, [...], zu einer besliessung diser dinge, sagen.
Karnein, de amore dt.
256, 1
(
moobd.
,
v. 1440
):
Hie macht der maister seinem werck ain beschliessung.
Höver, Bonaventura. Itin. B
302
(
moobd.
,
1450-60
):
ist nott, das es sey ain lests ende, anfanck vnd beschliessung, alpha vnd o.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
64, 34
(
tir.
,
1464
):
vnd wolt von den selbigen sachen haben gemacht ein churcze peschliessung.
Bauer, Imitatio Haller
68, 24
(
tir.
,
1466
):
“durch vil truebsal mües wir eingen in das reich gotes.“ Das ist ain peschliessung der wort.
Gille, a. a. O.
202, 89
;
Fischer, Eunuchus d. Terenz .