beneficiat,
der
;
–/-en
.
›Inhaber einer Pfründe‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; ,  2.

Belegblock:

Rot
292
(
Augsb.
1571
):
Beneficiat, ein Priester (der) ein aigne pfruͤnd od’ Meß hat / dauon er vnuertriben ist. Ein pfruͤndner / Meßpriester / heist sonst dem Latein nach / dem gůts von einem andern beschehen ist. Oder der ein gutthat empfangen hat. Ein pensianer / der etwas besoldung von eim hat / darumb er nichts thůn darff.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
189, 14
(
moobd.
,
1524
):
die pharrer und beneficiatten ire heuser und beneficia selbs nit besytzen.