pensioner,
auch
pensionarius,
der
;
–/-Ø
.
›e. P., die Geld auf Zinsen anlegt; Empfänger von Einkünften; Empfänger von Geldern aus geistlichen Pfründen‹; auch antosem: ›Zinszahlender‹;
vgl.  134.
Bedeutungsverwandte:
, , ; antosem: .
Wortbildungen:
pensionerbrief
›Satzung, die die Annahme von Geldern auswärtiger Fürsten durch eidgenössische Hoheitsträger untersagt‹ (a. 1672).

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
9, 8, 1
([
Straßb.
]
1524
):
Die kirchgnossen seind schuldig / mitt gebürlicher narung [...] zů vnderhalte͂ [...] die / so inen das wort gottes / pur klar vnd lauter anzeyge͂ / hye gond zů grundt Cortisane͂ / Pe͂sioner / Incorporierer / Absentzer / Luge͂der vñ traume͂schwetzer.
Maaler (
Zürich
1561
):
Pensioͤner / Der etwas besoldung von eim hat vnd dennocht etwas zethůn nit verpflicht ist. Beneficiarius.
Rot
337
(
Augsb.
1571
):
Pensionarius, Ein verzinser / der die Gült gibt
[hier antosem].
Öst. Wb.
2, 1019
.