absenzer,
der
;-/-Ø.
›Inhaber einer Pfründe, der diese nicht selbst verwaltet, sondern gegen Entgelt einem Verwalter überläßt‹;
Belegblock:
Die kirchgnossen seind schuldig [...] zů beschirmen die / so inen das wort gottes [...] lauter anzeygẽ / hye gond zů grundt Cortisanẽ / Pẽnsioner / Jncorporierer / Absentzer / Lugẽder vñ traumẽschwetzer.