absenzer,
der
;
-/-Ø.
›Inhaber einer Pfründe, der diese nicht selbst verwaltet, sondern gegen Entgelt einem Verwalter überläßt‹;
zu (
die
2.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
9, 8, 2
([
Straßb.
]
1524
):
Die kirchgnossen seind schuldig [...] zů beschirmen die / so inen das wort gottes [...] lauter anzeygẽ / hye gond zů grundt Cortisanẽ / Pẽnsioner / Jncorporierer / Absentzer / Lugẽder vñ traumẽschwetzer.