beitun,
V.,
unr.2.
›etw. zur Seite legen, vom ihm zustehenden Ort entfernen; etw. aufbewahren, etw. versteckt halten‹; subst. ›Absonderung‹; ütr. ›Menstruation‹.Syntagmen
zum Subst.: lager / zeit ires b
.3.
›etw. ausräumen, schlichten, (eine Streitsache) beilegen; etw. abschaffen‹; ›(jm.) etw. verleiden‹.Belegblock:
daz die sachen der zweytracht [...] ane gerichte beigethann [...] synn.
Daz dritte wil ich iu rügen, | daz solte in die gemeinschaft | bi tun an ungefüge
.˺
4.
als part. Adj. beigetan
›jm. / e. S. verbunden, zugetan‹.Belegblock:
das sie auch mir entweder mit Blutfreundschafft oder verwandtniß bey gethan sind.
die schönen, viel ehe einen guten Gesellen finden, der Jhrem willen beygethan.