aussterben,
V., unr. abl.
1.
›wegsterben, aussterben (infolge von Krankheit, Alter, Seuchen)‹; meist mit verschobener Bezugsgröße von der Fläche, Institution, dem Gebäude, Hoheitszeichen gesagt, dessen Bewohner bzw. Träger gestorben sind.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
j. a.
, (verschoben:)
grafschaft / haus / kloster / landschaft / stat / wappen a.

Belegblock:

Memminger Chron. C (
Ulm
1660
):
waren die Staͤtt abermal allhier versamblet vnd fieng an zu sterben / daß [...] der dritt Theil der Statt außgestorben.
Trübner, Dt. Wb.
1, 204
.
2.
›sich verjüngen, auslaufen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 8,  1.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
Mer vergunt ein erberger ratt dem Sebolt Grolant [...], vorn gegen dem Bertholt Pfintzings haus am eck anderhalb schu prait, die hin hinter außsturben und außgingen in viertzig schuen nach der leng, darmit er sein haus in ein winckelmeß procht.