aussteuer,
die
.
1.
›erbrechtliche Abfindung, Ausstattung von jm.‹ (als nomen acti);
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  2,  2, ,  1.
Syntagmen:
jm. etw. zu a. geben, ein gut zur a. ausmachen.

Belegblock:

Rwb (a.
1494 ff.
);
2.
›Aussteuer, Ausstattung bei der Heirat‹;
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2.
Zur Sache:
Hrg
1, 271-73
.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1554
):
Das aller-schlechtest, das ich hab, | Mein mutter mir zu außstewr gab.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1534
):
demselbigen ungehorsamen kind von der verfangenschaft ein zimliche aussteur oder gar nichts zu geben.