ausnennen,
›etw. (öffentlich) angeben, nennen, anführen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2,
2;
3,
(V.)
1,
14.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
1404
):
daß drei gepanne teiding sein im jahr, alß die ausgenenten täg hernach geschriben stehent.