andeuten,
V.;
im (Dat. des) Part. Prät. auch
angedeuten
: eher Ekthlipsis als unregelmäßige (starke) Form (vgl.
Schwäb. Wb. s. v.
deuten
).
– Belege ausschließlich aus dem späten Frnhd.
1.
›etw. (auch mittels nicht sprachlicher Zeichen) zum Ausdruck bringen, sagen; auf etw. hinweisen‹; offen zu 2; mit der letztgenannten Nuance auch zu 4.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Gleich als wolten sie andeuten: Je / ists denn muͤglich / [...] / daß ein so frisches Blut / ein so zartes Herze / [...] hat moͤgen dahin sterben?
Memminger Chron. B (
Ulm
1660
):
Insgemein aber kan ich nicht vmbgehen / etwas von dem Mißbrauch [...] anzudeuten.
A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
Durch das erste I wird verstanden / Initium, das ist / GOtt der Vatter / welcher ein Anfang und ein Schoͤpffer aller Ding / durch das mittlere V wird angedeutet / Verbum caro factum, der Sohn GOttes / welcher die Menschen angenommen.
Rosenthal. Bedencken
20, 23
.
2.
›(jm.) etw. nennen, angeben, mitteilen; jm. etw. amtlich bekannt geben‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
A. 17. Jh.
):
sollen gedachte paurn einen tag nach liechtmesn zu der obrigkeit erscheinen, alda soll iedem sein anzall holz angedeütet.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
so sol alzeit den undertanen [...], daß sie [...] personlich erscheinen [...], angedeit werden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
155, 24
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
wierdt in Curia vonn herrn Johanne Custra angedeuttet, das er Vonn Matthia Spigler ein hauß khaufft.
3.
als Part. Prät. zur Bezugnahme auf vorher Gesagtes verwandt; ›schon mitgeteilt, schon genannt, oben/vorher erwähnt‹.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
20, 3
(
Köln
1653
):
Am anderen angedeuten Orth zeigt S. Augustinus den brauch an.
Ebd.
21, 6
:
auß den angedeuten Worten des H. Lehrers.
Goedeke, Fischart. Flöh haz
2020
(
Straßb.
1594
):
Derwegen laurt ich allezeit | Auf die jungfrau vor angedeit.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
da der ungehorsamb auf angedeute gelegenhaiten sich der straf waigern wolte.
4.
›jm. (in allen Belegen: Instanzen) etw. melden, etw. anzeigen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.
Wortbildungen:
andeut
›gerichtliche Anzeige‹,
andeuter
›Anzeiger, Denunziant‹.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1644
):
der solle solhen orth und statt den geordneten waldmaister andeiten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1748
):
Auf die gemärch zu Weickendorff [...] solle [...] bei erfüntung einer neuerung zur abhalt weiterer strittigkeit der herrschaft die andeut gemachet werden.
Bischoff u. a., a. a. O. ;