anmelden,
V.
›etw. melden, zur Kenntnis geben; jn. anmelden, ankündigen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  3.
Wortbildungen:
anmeldung.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Ehe der Feind uͤber die Mauren springet / so werden sich unterschiedliche Freunde des Koͤniglichen Thrones anmelden.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Eine Nägderin vnd Singerin kamen in gesellschafft daher vnnd liessen sich bey etlichen Damen zu Hoff anmelden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
155, 4
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
hatt Greguśch Paśtir angemeldt śeinen Hauß khauff.
Ebd.
132, 25
;
Haltaus
37
;