ausbedingen,
V.;
im Part. Perf. regelm. und unregelm. Form belegt.
›sich etw. vorbehalten, ausbedingen; eine Heiratsabsprache über jn. treffen‹;
zu  3.
Wortbildungen:
ausbedingung.

Belegblock:

v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
als sie gleichfalls / ein jeder eine von Rudolphi Toͤchtern / ihnen ausbedingten.
Trübner, Dt. Wb.
1, 165
.