ausbeheben,
V.,
mit regelm. und unregelm. Formen belegt.1.
›sich etw. vorbehalten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
han ich mir selben úsbehebt den zehenden uber Rosen invang.
2.
›etw. (z. B. Getreide) zurückhalten, dem Verkehr entziehen‹ (um es anderweitig verkaufen zu können).