auferben,
V.
1.
›jm. erblich zufallen (von Sachen gesagt); etw. erben (von Personen gesagt)‹; konvers: ›jm. etw. vererben, erblich vermachen‹.Syntagmen:
jm. etw.
(Subj., z. B. erbe / gut / habe / land
) a.
; zur Konverse: etw. a.
Belegblock:
[sÿ] habin mir das vorbrant, das ich mit meynen kindern habe off geerbt.
alle ir gut und habe, die sie itzo hetten und hinfur ymer miteinander gewynen und innen auferben und aufsterben mochten.
2.
als Zustandspassiv gebraucht: jm. aufgeerbt sein
›jm. angeboren sein, jm. erblich anhaften‹.Belegblock:
das die Erbsunde sey uns von Adam an geborn und auffgeerbt.
das der vermelt durchlúchtest fúrst und herr nach ufgeerpter milt siner gnaden loblichen voreltern noch daran si.
Luther, WA ;