approbieren,
V.
›jm. die Approbation erteilen; etw. bestätigen‹.
Zu theol. Differenzierungen des Begriffs vgl.
LThK
1, 771-773
.
Bedeutungsverwandte:
.
Wortbildungen:
approbation.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
137, 24
(
Mainz
1555
):
soferr sich dann derselbig durch das cammergericht examiniren lassen und alßdann approbirt würde.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Henricus Bischoff zu Augspurg [...] hat im Jahr 1615. verliehen 100. Taͤg Ablaß / beynebens auch die ertheilte Indulgenz [...] von newem widerumb appropiert vnd bestaͤttiget.
Rot
290
;
Eckel, Fremdw. Murners
24
;
Schmid, R. Cysat
6, 7
;
Möller, Fremdwörter.
1915, 28
.