approbieren,
V.
›jm. die Approbation erteilen; etw. bestätigen‹.
Zu theol. Differenzierungen des Begriffs vgl.
LThK
.1, 771-773
Belegblock:
Als aber der meister zur bank umbgefragt, haben alle rete sich die vurgeschriben schrift gefallen laissen und dieselbige approbeirt.
an dem hochlöblichen kayserlichen cammergericht zu Speyer approbirter und immatriculirter notarius.
soferr sich dann derselbig durch das cammergericht examiniren lassen und alßdann approbirt würde.
das ich dir zuͦ verston gebe wie kiel vnd vnbewerlich du dich vnderstanden hast ein lere zuͦ approbieren.
Dise copei, durch mich Martin Hayden, [...] approbierten notarien, collacioniert, auscultiert, mit vleiß überlesen und dem originalvertrag von wort zuͦ worten gleichlautent erfunden ist.
sancio sanxi, etiam sancivi ,setzen, orden, approbirn, pesteten, bestendigen‘.
Henricus Bischoff zu Augspurg [...] hat im Jahr 1615. verliehen 100. Taͤg Ablaß / beynebens auch die ertheilte Indulgenz [...] von newem widerumb appropiert vnd bestaͤttiget.