approbieren,
V.
›jm. die Approbation erteilen; etw. bestätigen‹.
Zu theol. Differenzierungen des Begriffs vgl.
LThK
.1, 771-773
Bedeutungsverwandte:
.Wortbildungen:
approbation.
Belegblock:
soferr sich dann derselbig durch das cammergericht examiniren lassen und alßdann approbirt würde.
Henricus Bischoff zu Augspurg [...] hat im Jahr 1615. verliehen 100. Taͤg Ablaß / beynebens auch die ertheilte Indulgenz [...] von newem widerumb appropiert vnd bestaͤttiget.