anspräche,
anspreche,
Adj.
›einem Rechtsanspruch unterliegend, gefordert, beansprucht‹; von Bezugsgegenständen gesagt, auf die Ansprüche erhoben werden;

Belegblock:

Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
214
(
schles. inseldt.
,
1460
):
der [czÿns] seder seÿnte Mertis tag vnd dir syder awch yn den iorn nÿ anspreche gewast ist.
Wmu
1, 115
(hier auch 1 Beleg für Bezug auf Personen, dann: ›angeklagt‹).