ansprachen,
V.
›etw. in Anspruch nehmen, rechtsförmlich als sein Eigentum fordern‹;
vgl.  8.
Wortbildungen:
ansprachung.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
(hat) Nicklas von Stautzsch binnen des in jar und tag [...] die zins nicht angespracht, als recht ist.