advocieren,
V.
1.
›(jm.) Rechtsbeistand leisten, als Sachwalter (für jn.) auftreten‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
(s. v. , V., 4), , , .
Syntagmen:
in geistlichen, weltlichen sachen a.; vor dem gericht a.

Belegblock:

Ulner (
Frankf.
1577
):
einem sein Sach im Rechten vertretten / eins begehren antragen / [...] beystandt thun / vertretten / verwalten / aduociren / [...] anwalt seyn.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
welche jerlich auß der lossungstuben ein zimlichen jarsolt haben, und dannoch daneben umb zimliche belonung allen burgern advocirn dorfen.
Sachs (
Nürnb.
1556
):
Ich sol da in juris studieren, | In eim handel eim advociren.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
74/5
;
Möller, Fremdwörter.
1915, 21
.
2.
›jn. um Rat oder Hilfe bitten‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 8, .

Belegblock:

Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Aduocirn, Herzu ruͤffen / beruͤffen / zu raht oder hilff nemen vnd erbitten.