adoptieren,
V.;
allg. ›jn. in eine Rechtsgemeinschaft aufnehmen‹; speziell: ›jn. an Kindesstatt annehmen, adoptieren‹.
Belegblock:
hat er desselben jungsten son [...] an kindts stat zu aim erben [...] adoptiert und angenomen.
Adoptirn. Anwuͤnschen / Außerkoren / erwoͤlen / Einen zu beschutz annemen. Jtem in den Rechten / Ein an kindtsstat auff nemmen / fuͤr sein kind annemen. Adoptation, Anwuͤnschung / wahlschafft.
die iśt adoptiret worden für einen mitburger śub civili juramento.