abscheu,
häufig auch
abscheuch,
der / die
.
– Vorw. späteres Frnhd., wie die gesamte Wortsippe.
1.
›Scheu, Entsetzen vor etw., Abscheu, Widerwillen gegen etw.‹; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
2
 2,  4,  4.

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
78, 6
(
Ülzen
1579
):
das es [Germania] fuͤr der Papisten [...] jrthumb / einen greslichen grewel vnd abschew treget.
Sachs (
Nürnb.
1554
):
Ey, darvor habet kein abscheuch.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
hette er dann ursach gehabt, darvor er abscheuch gehapt, die vor ainem rat anzuͤzaigen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1628
):
doher menigelich ein abscheich und entsötzung darob trogen.
2.
›Abschreckung, abschreckendes Beispiel‹; strafrechtssprachliche Spezialisierung zu 1.
Syntagmen:
jn. zum / zur a. strafen / richten, jn. um a. willen strafen; zu exempel und a.
(mehrmals).

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1594
):
der soll andern zur abschew alhie nit geduldet [...] werden.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
117, 7
(
omd.
,
1548
):
das man’s zu strafen nicht underlaßen kunde umb abscheu willen.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
1842
(
osächs.
,
1607
):
Wollen wir nicht la(h)n vngerochen | die falsch, vntrew̃ Verräthereÿ. | den(n) andern Wächtern zur abschew̃ | lass[e]n Richten diesen bös(s)ewicht.
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Kramer, Volksl. Ansb.
1961, 142
.