abrufen,
V., unr. abl.
und regelmäßig, dann z. T. mit Uml.1.
›jn. wohin beordern, rufen‹.Belegblock:
der Nenninger regiert ditz bistům 10 jar mit [...] gewaltsamen aussetzen bis das er zu Rom abgeruͤft ward vor offem gericht.
2.
›jm. jn. abwerben, abspenstig machen‹.3.
›etw. widerrufen; etw. (z. B. eine Verhandlung) beenden‹.Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
bis das (gericht) abgerůffen oder abgelewt wirt.
swärer panprief [...] zu geben und söllich briefe, so der cardinal gegeben hette, wider abzuruͤffen.
4.
›etw. bekanntgeben, öffentlich verkünden, ausrufen lassen‹.6.
›sich müde, matt rufen‹.Belegblock:
Brecht, meine Seufzer, durch die Luft, | weil ich mich ganz hab’ abgeruft.