abruf,
der
.
›Herabsetzung des Kurswertes einer Münze‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1634
):
Die handtmüntzen beruͤhrend, söllend derselben [...] allein unsere batzen, halbbatzen, krützer und vierer in unseren landen und gebieten wie bißhero [...] ohne abruf und abschatzung geng und gäb, und die unseren im landt dieselben von einanderen also zu empfachen schuldig syn.
Schwäb. Wb. (unter
abrufen
);
Bad. Wb.
1, 15a
.