ab|erkriegen,
V.
›jm. etw. auf dem Rechtswege abgewinnen‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Unger, Richtes Stig (
schwäb.
,
15. Jh.
):
ob du das gut icht neher zubehalten seist mit deinen getzewgen, dann es dir jener abtzuerkriegen sei mit seinen getzewgen?