stipulieren,
V.;
aus
lat.
stipulāri
›ausbedingen‹
(
Georges
2, 2806
).
›eine Abmachung zu erreichen versuchen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 6,  1, .
Wortbildungen:
stipulation
›Verpflichtung, Abmachung‹; als Metonymie: ›Inhalt der Abmachung‹.

Belegblock:

Weizsäcker, Graupn. Bergb.
191, 37
(
osächs.
,
1538
):
und haben benante baide juden semptlich und jeder besonder mit wurklichen stipulacion und hantschlegen geredt und gelobet.
Goldammer, Paracelsus. B. d. Erk.
30, 25
(
obd.
, Hs.
n. 1570
):
auch du sollt nit annders guts begern / das haben die rechten appostell lassen bleiben / aber die vngerechten appostell setzen zehennden / opffer / annder stipulation.
Rot
353
(
Augsb.
1571
):
Stipulirn, Erheyschen / begeren / fordern / ob etwar den bittenden woͤll reichen oder geben / den armen das allmusen samblen. Stipulation, Begerung / zusag vnnd verheyssung eines begerten dings.