stilstellen,
V.
›jm. etw. untersagen, verbieten‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2,  8, .

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1587
):
daß alsdan, [...], die schetzer denselbigen deß handtwercks still stellen und es im zeverpieten haben söllindt.
Vgl. ferner s. v.  3.