aufsagen,
V.
1.
›etw. (ein Vertrags- oder sonstiges Rechtsverhältnis) aufkündigen, widerrufen; jm. kündigen‹; offen zu 2.
Syntagmen:
(jm.) den frieden / gehorsam
(mehrfach)
/ anstand / eid / kauf, das bündnis / lehen, die e / geselschaft / huldung a.
Wortbildungen:
aufsagbrief
(a. 1461),
aufsage
1.

Belegblock:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. v. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
Wî Swantopolc den vride ûfsaite und herte daz lant zu Kujaw.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
nachdem die Buͤrger ihrem angebohrnen Herrn [...] den gehorsam aufgesagt / und ihm nicht huldigen wollen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
prach er ab das verschriben versprochen dienstgelt den Teutschen und Winden, sagt in die pündnus und frid auf.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
ist er aber ain freistifter, dem soll man aufsagen und abstiften und ainen andern auf das guet setzen.
2.
›jm. etw. (ein Recht, eine aus einem Vertragsverhältnis folgende Leistung) kündigen‹; auch: ›jm. etw. (bisher Erlaubtes) untersagen, verbieten‹.
Gehäuft rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
 28,  3; vgl.  1.
Syntagmen:
(jm.) den dienst / schirm / wechsel, das backen / malen / geld, die arbeit / freiheit / freiung / mutung / provision / steuer / pflicht a.
Wortbildungen:
aufsage
2.

Belegblock:

Schmidt, St. Kastorst.
2, 480, 17
(
mosfrk.
,
1465
):
ir hant uns [...] unser burgerschaft, schirme und fryheit, backen, malen etc. und alle gemeynschaft uffgesagt.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1496
):
es sy dann, das er solichs in eynem offen gebot ufgesagt oder [...] ufgeschrieben hab.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
223, 26
(
thür.
,
1474
):
da habe Phillip gesaget, daz er Lucasß den wechßel uffgesaget habe.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
109, 25
(
omd.
,
1548
):
Wurde einer wassergelt aufsagen wollen laßen, das mogen die geschwornen [...] wol thuen.
Ebd.
125, 5
(
1548
):
Stollen sollen fur irem auflassen alle steuer aufsagen lassen.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
257, 10
(
nobd.
,
1407
):
wenn daz ist, daz uns daz nit fuglich wer, so mugen wir yn daz aufsagen.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Merck: do Adam deß apfels fort, | Veracht das im waß auff gesagt, | Von stunden an er irt.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1509
):
das ihr mir die taffel habt wollen aufsagen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1536
):
ist doctor Rechlinger die provision von aim rath abkundt und aufgesagt worden.
Rintelen, B. Walther
22, 21
(
moobd.
,
1552
/
8
):
er mag die selben [Bestandt und Leibgeding] den Innhabern aufsagen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1580
):
soll auch kein bestantman seinem pawherren [...] die weingartarbait [...] aufsagen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. ;
Pfeiffer, a. a. O.
325, 31
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 252
;
Gudian, Ingelh. Recht.
1968, 115-117
.
3.
›etw. (vertraglich Abgesichertes) aufgeben; (ein Amt) niederlegen, abdanken; auf etw. verzichten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3;  6,  45,  3,  34.
Syntagmen:
die ansprache / bürgerschaft / meisterschaft / prälatur, das ampt / bistum / burgerrecht, den beruf a.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1467
):
nauchdem si zu verschiner zeit ir burgerrecht aufgesagt haben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 16. Jh.
):
Darauf sol der alt richter und die geschwornen ire ambter aufsagen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
18. Jh.
):
so er raitung gethan hat, so sagt er sein richterambt auf.
Mollay, Ofner Stadtr.
64, 2
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
So nu der Richterr dy Ratheren vnd der Statschreiber haben aufgesagt, [...] So sullen zu sam treten dÿ gantz gmain [...] vnd süllen erwellen einen kündigen man.
4.
›etw. (auswendig Gelerntes) hersagen, aufsagen; etw. mitteilen; etw. förmlich aussagen‹.
Phraseme:
auf und nieder sagen
›schwätzen‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die letze
(›Lektion‹)
/ not, die gebote, das vater unser, den glauben a.
;
zeugen
(Subj.)
a.
Wortbildungen:
aufsage
3.

Belegblock:

Tittmann, Schausp. 16. Jh. Rebh.,
32, 46
(
Zwickau
1536
):
wil ich eurn rat auch nicht ausschlagen | und euch mein not on scheu aufsagen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Dem schuͦlmeister die letzgen Aufsagen.
Niewöhner, Teichner
120, 42
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
yeder man treib sein bejagen | und lazz auf und nider sagen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
18. Jh.
):
solle der marktrichter der gemain acht tag vorhero aufsagen auf welhen tag solhe gehalten würd.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
87, 10
(
mslow. inseldt.
,
1615
):
wie die fürgeśtellten Zeügen aufgeśagt für vnß anmelden vnd aufśagen laśśen.