aufsagen,
V.
1.
›etw. (ein Vertrags- oder sonstiges Rechtsverhältnis) aufkündigen, widerrufen; jm. kündigen‹; Syntagmen:
(jm.) den frieden / gehorsam
(mehrfach) / anstand / eid / kauf, das bündnis / lehen, die e / geselschaft / huldung a.
Wortbildungen:
aufsagbrief
aufsage
Belegblock:
Wî Swantopolc den vride ûfsaite und herte daz lant zu Kujaw.
nachdem die Buͤrger ihrem angebohrnen Herrn [...] den gehorsam aufgesagt / und ihm nicht huldigen wollen.
prach er ab das verschriben versprochen dienstgelt den Teutschen und Winden, sagt in die pündnus und frid auf.
2.
›jm. etw. (ein Recht, eine aus einem Vertragsverhältnis folgende Leistung) kündigen‹; auch: ›jm. etw. (bisher Erlaubtes) untersagen, verbieten‹.Gehäuft rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen:
(jm.) den dienst / schirm / wechsel, das backen / malen / geld, die arbeit / freiheit / freiung / mutung / provision / steuer / pflicht a.
Wortbildungen:
aufsage
Belegblock:
ir hant uns [...] unser burgerschaft, schirme und fryheit, backen, malen etc. und alle gemeynschaft uffgesagt.
es sy dann, das er solichs in eynem offen gebot ufgesagt oder [...] ufgeschrieben hab.
da habe Phillip gesaget, daz er Lucasß den wechßel uffgesaget habe.
Wurde einer wassergelt aufsagen wollen laßen, das mogen die geschwornen [...] wol thuen.
Stollen sollen fur irem auflassen alle steuer aufsagen lassen.
wenn daz ist, daz uns daz nit fuglich wer, so mugen wir yn daz aufsagen.
Merck: do Adam deß apfels fort, | Veracht das im waß auff gesagt, | Von stunden an er irt.
ist doctor Rechlinger die provision von aim rath abkundt und aufgesagt worden.
er mag die selben [Bestandt und Leibgeding] den Innhabern aufsagen.
soll auch kein bestantman seinem pawherren [...] die weingartarbait [...] aufsagen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. ;
Pfeiffer, a. a. O.
325, 31
; Preuss. Wb. (Z)
1, 252
; Gudian, Ingelh. Recht.
1968, 115-117
.3.
›etw. (vertraglich Abgesichertes) aufgeben; (ein Amt) niederlegen, abdanken; auf etw. verzichten‹.Syntagmen:
die ansprache / bürgerschaft / meisterschaft / prälatur, das ampt / bistum / burgerrecht, den beruf a.
Belegblock:
nauchdem si zu verschiner zeit ir burgerrecht aufgesagt haben.
Darauf sol der alt richter und die geschwornen ire ambter aufsagen.
so er raitung gethan hat, so sagt er sein richterambt auf.
So nu der Richterr dy Ratheren vnd der Statschreiber haben aufgesagt, [...] So sullen zu sam treten dÿ gantz gmain [...] vnd süllen erwellen einen kündigen man.
Preuss. Wb. (Z)
1, 252
; 4.
›etw. (auswendig Gelerntes) hersagen, aufsagen; etw. mitteilen; etw. förmlich aussagen‹; Phraseme:
auf und nieder sagen
›schwätzen‹.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
die letze
(›Lektion‹) / not, die gebote, das vater unser, den glauben a.
; zeugen
(Subj.) a.
Wortbildungen:
aufsage
Belegblock:
wil ich eurn rat auch nicht ausschlagen | und euch mein not on scheu aufsagen.
yeder man treib sein bejagen | und lazz auf und nider sagen.
solle der marktrichter der gemain acht tag vorhero aufsagen auf welhen tag solhe gehalten würd.
wie die fürgeśtellten Zeügen aufgeśagt für vnß anmelden vnd aufśagen laśśen.