stelbaum,
der
.
1.
›aus einem bei Berührung zuschnappenden Balken- oder Lattengerüst bestehende Tierfalle‹;
vgl.  1,  16.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1584
):
Ob ainer mit haimblichen jagen, gewichtl aufhenken, stellpäumb zu machen [...] begriffen wurde, soll nach ungnaden gestrafft [...] werden.
2.
wohl ›verstellbares Brett am Mühlenwehr‹;
vgl.  10,  12.
Bedeutungsverwandte:
 2, .

Belegblock:

Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 72, 42
(
schwäb.
,
1431
/
2
):
Hauen und Zufuhr von stelbamen, 1 welbam, stelbencken. 8 lb. 16 ₰ umbe 80 schlosstielen zu aim tich zu der großen mülln.