provantplaz,
der
.
›Verpflegungsplatz im Landsknechtslager‹;
zu ,
1
 4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1556
):
Es sol auch kainer die provant vor dem leger, und ehe die auf den verordneten provandtplatz kombt, auf- oder fürkaufen, sonder alles auf freien marckt komen lassen und den provossen zuvor schetzen lassen.