protestieren,
V.;
über
frz.
protester
›erklären, darlegen‹
aus
spätlat.
prōtēstāre
,
lat.
prōtestāri
›Zeugnis ablegen, öffentlich beweisen, dartun‹
(
Georges
2, 2038
;
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 1051
).
– Vorw. Urkunden und Rechtstexte.
1.
›etw. bezeugen, für etw. Zeugnis ablegen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 1.
Wortbildungen:
protestierung
(a. 1636).

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
133, 11
(
Worms
1499
):
das der soͤlichs habe inhat [...] des kauffs oder vßlyhens in bysyn zweyer oder dryer gezügen sich bedinget vnd protestiert das er in namen [...] des Rechten herren soͤliche habe [...] kauffte.
Köbler, Ref. Franckenfort
49, 18
(
Mainz
1509
):
vnd da selbst protestieren / das es des verstorbenen güttere nit annemen woͤll.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
was dem selben anwallten also in antwurt entsteet, das sollen sie protestiern.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1565
):
will disse meldung hiemit offentlich protestirt und bezeugt haben.
Hulsius
V jr
;
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 449
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 54
;
Bad. Wb.
1, 336
;
Öst. Wb.
3, 1117
.
2.
›sich auf etw. beziehen, berufen‹.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
347, 26
(
halem.
,
1534
/
5
):
dann wenn er sich allso protestiert uff die allten lerer so meint der gmein man [...] es waͤr sin fürgeben recht.
Ebd.
942, 8
:
das jch mich protestier zů der ewigen warheytt.
3.
›sich gegen etw. auflehnen‹.
Bedeutungsverwandte:
 8.

Belegblock:

Ulner (
Frankf.
1577
):
Herr Richter / ich wil mich zum aller zierlichsten bedinget vnd protestirt haben.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
7, 96, 14
(
Straßb.
1520
):
Nun habent wir in dem anfang vnsers schreibens vns dapfer vnd verstentlich protestieret vnd bezüget.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
des haben sich die von Nierenberg protestiert und wellen nit darein bewilligen.
Ebd. (
schwäb.
, zu
1558
):
unangesehen, daß des herrn probsts gewalthaber solches nit haben gestatten wellen und sich coram notario et testibus protestiert de novo opere non faciendo.
4.
›(gegen etw.) Einspruch einlegen, widersprechen‹.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
249, 24
(
Worms
1499
):
vnd mag nit fürwenden einich verglychung zuthün oder das er etwas darwider Protestirt habe.
Köbler, Ref. Franckenfort
26, 21
(
Mainz
1509
):
ee die zeugen schweren / oder aber protestiren / das er jre personen vnd sag [...] anfechten woͤlle.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
und protestier und secze darnach meine schlechte zusage.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 235, 1
(
halem.
,
n. 1529
):
ouch die Strasburgschen predicanten protestierten.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
158, 17
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
doch hatt wegen śolcher bezichtigung J protestiret contra A.