protestieren,
V.;
über
frz.
protester
›erklären, darlegen‹
aus spätlat.
prōtēstāre
, lat.
prōtestāri
›Zeugnis ablegen, öffentlich beweisen, dartun‹
(Georges
; 2, 2038
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
).1993, 1051
– Vorw. Urkunden und Rechtstexte.
1.
›etw. bezeugen, für etw. Zeugnis ablegen‹.Wortbildungen:
protestierung
Belegblock:
das der soͤlichs habe inhat [...] des kauffs oder vßlyhens in bysyn zweyer oder dryer gezügen sich bedinget vnd protestiert das er in namen [...] des Rechten herren soͤliche habe [...] kauffte.
vnd da selbst protestieren / das es des verstorbenen güttere nit annemen woͤll.
was dem selben anwallten also in antwurt entsteet, das sollen sie protestiern.
Hulsius
V jr
; Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 449
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 54
; Bad. Wb.
1, 336
; Öst. Wb.
3, 1117
.2.
›sich auf etw. beziehen, berufen‹.3.
›sich gegen etw. auflehnen‹.Belegblock:
Herr Richter / ich wil mich zum aller zierlichsten bedinget vnd protestirt haben.
Nun habent wir in dem anfang vnsers schreibens vns dapfer vnd verstentlich protestieret vnd bezüget.
des haben sich die von Nierenberg protestiert und wellen nit darein bewilligen.
4.
›(gegen etw.) Einspruch einlegen, widersprechen‹.Belegblock:
vnd mag nit fürwenden einich verglychung zuthün oder das er etwas darwider Protestirt habe.
ee die zeugen schweren / oder aber protestiren / das er jre personen vnd sag [...] anfechten woͤlle.
und protestier und secze darnach meine schlechte zusage.
ouch die Strasburgschen predicanten protestierten.
doch hatt wegen śolcher bezichtigung J protestiret contra A.