privilegieren,
V.
›jn. mit Vorrechten, Freiheiten ausstatten‹; meist
privilegiert sein
›Vorrechte, Freiheiten genießen‹;
Bedeutungsverwandte:
 3,  4,  1.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Sie seynd privilegiert / daß sie sich nicht schemen duͤrffen / wann sie im Taubhauß bleiben.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, zu
1389
):
in diser zit da wart ein studium zu Collen, daz was geprivilegiert.
Kollnig, Weist. Schriesh.
52, 43
(
rhfrk.
,
1580
):
dieweil gemelt closter von vielen jaren here [...] dergestalt privilegirt und befreihet.
Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1494
):
Mehr gnanther rath, schepfen und burger auch privilegiert synd.
Hampe, Nürnb. Ratsverl.
1, 262, 27
(
nobd.
,
1530
):
Albrecht Glockendon ist ein jar privelegiert, das man me sein geschnitten hirßjayd nit nachschneiden solle.
Rot
341
(
Augsb.
1571
):
Priuilegirn, Befreyen / freyheit geben. Etlicher gesatzen frey geben vnd sprechen.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1594
):
mit ainer sonderbarn kaiserlichen benadigung und umbgelts freihait privilegirt, begabet und denselben bewilligt und zuogelassen haben.
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 443
;
Öst. Wb.
1002
.